FAQ - Fragen und Antworten

Wie bekomme ich einen Termin ?

Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte telefonisch an mich. Sollte ich nicht erreichbar sein, sprechen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und die Zeit, zu der ich Sie erreichen kann auf meinen Anrufbeantworter. Ich rufe dann zeitnah zurück.

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Wie sage ich einen Termin ab ?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, freue ich mich, wenn Sie ihn so früh wie möglich absagen. Dann können andere Patient*innen von der frei werdenden Zeit profitieren. Sollten Sie später als 24 Stunden vor Ihrem Termin absagen oder nicht erscheinen, kann ich diese Lücke in der Regel nicht neu füllen. Daher wird Ihnen dann eine Ausfallgebühr i.H. des vereinbarten Vergütungssatzes in Rechnung gestellt. 

Um einen Termin abzusagen oder zu verschieben können Sie mich anrufen (eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter genügt auch) oder eine E-Mail schreiben.

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Muss ich etwas mitbringen ?

Zu Ihrer ersten Behandlung oder Trainingssitzung bringen Sie bitte vorab ausgefüllte Fragebögen/Anamnesebögen mit, sofern Sie diese schon erhalten haben.

Zur Physiotherapie bringen Sie bitte Sportkleidung/bequeme Kleidung/ggf. kurze Hose und in jedem Fall ein größeres Handtuch/Badelaken für die Behandlungsliege mit. Aus Platzgründen kann ich diese jedoch nicht in der Praxis aufbewahren.

Außerdem gerne: Gute Laune, Freundlichkeit und Motivation :)

Wie lange dauert eine Behandlung/ein Training ?

Die jeweiligen Behandlungszeiten können Sie dem Formular "Vergütungssätze" entnehmen.

Wünschen Sie eine abweichende Behandlungsdauer ? Sprechen Sie mich gerne an.

Wie funktioniert die Abrechnung für Physiotherapie ohne Rezept ?

Privatversicherte: Private Kassen übernehmen die Kosten abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit einem Zusatz für Heilpraktiker. Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Zweifel im Vorhinein ab. Sie erhalten eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), mit der Sie eine Rückerstattung beantragen können.

Selbstzahler: Der Zugang ohne Rezept steht auch allen selbstzahlenden Personen offen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch eine Privatrechnung.

Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker verfügen, können Sie die Rechnung einreichen. Am besten klären Sie die Kostenübernahme im Vorhinein ab.

Möglicherweise können Sie Kosten für Heilpraktikerleistungen auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Vor Behandlungsbeginn sprechen wir die entstehenden Kosten detailliert ab und erstellen einen Behandlungsvertrag.

 

 

Wie funktioniert die Abrechnung für Physiotherapie mit Rezept ?

Privatversicherte: Die Behandlung erfolgt gemäß der ärztlichen Verordnung. Vor Behandlungsbeginn sprechen wir die entstehenden Kosten detailliert ab und erstellen einen Behandlungsvertrag. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Bitte beachten Sie, dass es abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bei Ihrer PKV ist, wie hoch die Erstattungsleistung ausfällt. Häufig ist ein Eigenanteil zu leisten. Klären Sie die Versicherungsbedingungen daher im Zweifel im Vorhinein ab.

Beihilfepatienten: Die Abrechnung erfolgt analog der Privatversicherten. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe Kosten lediglich entsprechend der aktuell gültigen Beihilfe-Höchstsätze erstattet. Diese decken nicht unbedingt vollständig die tatsächlich entstehenden Kosten, sodass auch hier evtl. ein Eigenanteil geleistet werden muss. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorhinein entsprechend.

Gesetzlich Versicherte: Für gesetzlich Versicherte ist eine Behandlung mit Rezept in meiner Praxis nicht möglich. Als Selbstzahler sind Sie herzlich willkommen.

Was kostet die Physiotherapie ?

Die aktuellen Vergütungssätze und Behandlungszeiten finden Sie unter dem Link "Vergütungssätze"

Was kostet das Biofeedback und Neurofeedback ?

Die aktuellen Vergütungssätze  finden Sie unter dem Link "Vergütungssätze"

Was ist eine Blankoverordnung ?

Die sog. Blankoverordnung betrifft vorerst nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Bundes- und Landesbeihilfe. 

Diese Verordnung umfasst neben den grundlegenden Patientendaten nur die Diagnose und gegebenenfalls eine Gültigkeitsdauer. Das spezifische Heilmittel wird nicht vom Arzt festgelegt – stattdessen trifft der Therapeut nach einer physiotherapeutischen Diagnostik die Entscheidung über die geeigneten Heilmittel, deren Anzahl und die Häufigkeit der Behandlungen. Ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Blankoverordnung handelt, ist nicht erforderlich.

Ist auf der Verordnung keine Gültigkeitsdauer vermerkt, bleibt sie grundsätzlich bis zur Erreichung des Therapieziels gültig.

Zusätzlich zu den Heilmitteln erstattet die Beihilfe auch diie Positionen Physiotherapeutische Diagnostik, Bedarfsdiagnostik und eine Mehraufwandspauschale bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen.

Kann man Physiotherapie mit Bio- und/oder Neurofeedback kombinieren ?

Ja ! Prinzipiell kann jeder Mensch von Bio-/Neurofeedback profitieren.  Personen, die aufgrund einer Erkrankung Physiotherapie benötigen, zeigen nicht selten Symptome, die auch auf eine Regulationsstörung des Nervensystems hindeuten. Patientinnen und Patienten, die beispielsweise mit chronischen Schmerzen, Migräne, Tinitus, CMD (Knirschen), neurologischen Erkrankungen oder Asthma zur Physiotherapie kommen, können ihre Behandlungsergebnisse mithilfe eines Feedbacktrainings verbessern und/oder stabilisieren.

Umgekehrt kann natürlich auch für Personen, die primär zum Feedbacktraining kommen, je nach Symptomatik eine physiotherapeutische Behandlung hilfreich sein.

Aus diesen Schnittmengen ergibt sich somit ein ganzheitlicher Ansatz, der sich enorm positiv auf die  Effektivität und Nachhaltigkeit der jeweiligen Methode auswirken kann.